Jerstrup 

Zwei Könige untersuchen das Sexleben von Jerstrups Gutsbesitzern  

Auf Gut Jerstrup gab es Gerede, dass sich deren Besitzer – im Abstand von nur zwei Generationen – nicht von ihren Schwägerinnen fernhalten konnten.  

Eine besonders heftige Anklageschrift wird 1581 in aller Heimlichkeit an das Tor von Schloss  Odense genagelt. Der König weilt gerade in der Stadt, und der Absender der Schrift sieht seine Chance, den Monarchen auf eine moralisch heikle Angelegenheit in Fyns vornehmen Kreisen aufmerksam zu machen.  

Die Anklage enthält die allerschlimmsten Verbrechen der damaligen Zeit wie Inzest, Beischlaf außerhalb der Ehe und außereheliche Geburt. 

Merkwürdigerweise gerät der Sohn des Königs, Christian IV., 60 Jahre später in eine ähnliche Situation und sieht sich mit Zuständen konfrontiert, die dasselbe Herrenhaus – nämlich Jerstrup – betreffen. 

Die Angeklagten fliehen  

1575 wird Eiler Brockenhuus Herr auf Jerstrup. 

Sein Sündenregister ist voll mit allen möglichen Skandalen und Fehltritten. Besonders leicht nimmt er es mit der damaligen Sexualmoral. Gerüchten zufolge soll er mit Bäuerinnen geschlafen, Beischlaf vor der Ehe vollzogen und Kinder außerhalb der Ehe gezeugt haben.  

Das Fass zum Überlaufen bringen jedoch Gerüchte über sein Verhältnis zur Schwägerin Margrethe Rantzau. Beide sollen auch ein Kind miteinander gezeugt haben.  

Die Anklage ist wohl durchaus berechtigt, aber es kommt zu keinem Prozess, da beide Angeklagten außer Landes fliehen können. Über Margrethe Rantzaus weiteres Schicksal ist nichts bekannt, aber Eiler Brockenhuus wird auf Grund der Fürsprache seiner einflussreichen Familie vom König begnadigt.  

Die andere Sache handelt von Blutschande, die mit Kindermord endet 

Brockenhuus’ Enkelsohn Mourids von Ascherleben übernimmt Jerstup im Jahr 1630. Verheiratet ist er mit Ellen Gøye, doch schon bald floriert das Gerücht, dass er ein Kind mit seiner jungen Schwägerin Sibylle Gøye hat. 

Christian IV. muss nun – genau wie sein Vater – eine Untersuchung wegen des Geredes über Blutschande und uneheliche Kinder bei den Herrschaften auf Jerstrup einleiten. 

Der König lässt die Angeklagten 1635 in Odense verhören. Mourids von Ascherleben wird freigesprochen. Sibylle Gøye aber gesteht, dass sie auf Jerstrup heimlich ein Kind geboren und anschließend getötet hat. Den kleinen Körper legte sie in einen Schrein. Den Vater des Kindes gibt sie aber nicht preis.  

Ihr Geständnis ist eindeutig. Die 24jährige Sibylle Gøye wird wegen heimlich erfolgter Geburt und Kindesmord im Schlosshof enthauptet.  

Gesammelt und verfasst von Linda Corfitz